Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Unsere Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Die zu dem Auftrag gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur angenähert maßgebend. Die Angaben sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften unserer Erzeugnisse zu verstehen. Die Angaben entbinden den Kunden nicht davon, unsere Angaben und Empfehlungen vor ihrer Verwendung für den eigenen Gebrauch selbstverantwortlich zu prüfen.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  4. Für die Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien sind unsere Bestätigungsschreiben und unsere Verkaufs- und Leistungsbedingungen maßgeblich. Jegliche mündlichen Nebenabreden und Vereinbarungen, auch solche von Vertretern, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  5. Sofern sich der Preis aus unserer Preisliste ergibt, gilt unsere am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung ab Werk zzgl. Verpackung und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Treten zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin wesentliche Änderungen der Kostenfaktoren ein (insbesondere Lohn-, Material- oder Frachtkosten), die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den veränderten Kosten anzupassen, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung vier Monate überschreitet.
  6. Der Mindestbestellwert beträgt EURO 50,00 netto, pro Auftrag.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich.
  8. Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und Gefahr des Kunden zum Versand. Fehlen Vereinbarungen, erfolgt der Versand stets nach unserem besten Ermessen. Eine Haftung für die billigste Beförderung wird nicht übernommen. Versicherungen, deren Kosten stets zu Lasten des Kunden gehen, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden besorgt. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk (Incoterms 2020 „EXW“).
  9. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW, Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung) vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  10. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  11. Für Mängel der gelieferten Waren sowie erbrachten Dienstleistungen oder Werkleistungen leisten wir vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften.Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. erneute Erbringung der Dienstleistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt im Regelfall nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt und unterliegen den Bestimmungen in Ziffer 12.Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware oder Leistung vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Gleiches gilt für Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder der Missachtung von Bedienungshinweisen beruhen.Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Dienst- oder Werkleistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits.
  12. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  13. Höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Energiemangel oder wesentliche Transportbehinderungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
  14. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Heilbronn.
  15. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Heilbronn. Für die Vertragsbeziehung ist ausschließlich deutsches nationales Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes maßgebend.
  16. Wir behalten uns das Rücktrittsrecht von diesem Vertrag und allen sonstigen zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträgen für den Fall vor, dass uns Umstände bekannt werden, die den Verdacht auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zulassen. Dieses Rücktrittsrecht ist unverzüglich von uns zu erklären. Es bleibt auch für den Fall vorbehalten, dass der Kunde bei uns verfallene Rechnungsbeträge nicht bezahlt hat.
  17. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
  18. Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Details hierzu finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
  19. Wir behalten uns wegen möglicher Abweichungen bei der Herstellung eine Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 5 % des Auftragsumfanges vor.
  20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Heilbronn, Stand 01/2021

Vertriebsleiter Herr Spinosa

Graziano Spinosa

Vertriebsleiter

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